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Basis-Rente für Beamte


Auch Beamte können sich nicht alleine auf ihre Pension verlassen. Für sie ist die Basis-Rente die ideale Ergänzung für die Altersvorsorge. Beamte zahlen keine Beiträge in die gesetzliche Rentenversicherung ein.

Zur Berücksichtigung des Wertes der Pension, die der Beamte vom Staat erhält, wird vom steuerlich abzugs-fähigen Höchstbeitrag ein fiktiver Beitrag zur gesetzlichen Rentenversicherung abgezogen. Der Abzug beträgt 19,9 % der Beamtenbezüge, berechnet maximal bis zur Höhe der Beitragsbemessungsgrenze Ost (max. 10.865 €).

 


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